2024-08-03 19:27
Thema: Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Behandlung bei psychischen Störungen. Wenn es innerhalb eines zumutbaren Zeitraums keinen Therapieplatz bei Psychotherapeut*innen mit Kassensitz gibt, muss die GKV die Behandlung bei privaten Psychotherapeut*innen übernehmen, das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Absatz 3 SGB V). 1/2
Kostenerstattung Psychotherapie