2024-03-27 21:09
In Deutschland hat in der Regel der beißende Hund schuld, selbst wenn ein unangeleinter Hund auf ihn zurennt. Ggf. gibts eine Teilschuld für den Besitzer des unangeleinten Hund, wodurch sich die Schadensersatzansprüche verringern können.
In Spanien wird es ganz individuell gehandelt. Gleiche Situation wie oben, hat der mit dem unangeleinten Hund ggf. Pech, wenn man Zeugen oder Videoaufnahmen hat, stehen die Chancen gut, dass keine Konsequenz für die andere Seite erfolgt