2024-06-07 08:14
Seit dem 14. Mai 2024 gilt § 5 DDG für das Impressum. Vorher war es § 5 TMG. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat eine eigene Seite zum Thema Impressumspflicht und verweist fröhlich weiterhin auf § 5 TMG. https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht