2024-11-20 07:33
Es gibt keine rechtliche Klausel, die pauschal verbietet, demokratische Parteien vor einer Wahl negativ darzustellen. Allerdings gelten für staatliche Institutionen wie den Verfassungsschutz besondere Neutralitäts- und Fairnesspflichten. Diese besagen, dass sich staatliche Stellen nicht zugunsten oder zulasten einer Partei in den Wahlkampf einmischen dürfen.
Wenn der Verfassungsschutz jedoch eine Partei als extremistisch einstuft, basiert dies auf verfassungsrechtlichen Prüfungen und Tatsachen,