2025-03-13 07:02
Wusstest du das mit der KSK?
Ich nicht.
Wenn ein Unternehmen einen Freelancer für eine kreative Leistung (Design, Texte UND auch Website-Konzepte) beauftragt, dann muss von diesem Auftrag 5% an die KSK durch den Auftraggeber abgeführt werden.
Wenn das Unternehmen eine GmbH (oder Ähnliches) beauftragt, entfällt diese Abgabe.
Wusstest du das?