2025-03-16 13:19
ʿAlī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete Ibn ʿAbbas, dass zur Zeit der Schlacht von Chaibar, der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, die Zeitehe (Mutʿah)* und das Fleisch der zahmen Esel zum Verzehr verbot.“
[Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Kapitel 60/Hadithnr. 5115]
(Diesen Hadith wollen wir gern denjenigen vorhalten, bei denen die Mutʿah immer noch Gültigkeit hat, obwohl die Überlieferung von ʿAlī Ibn Abi Talib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, bei ihnen eine zuverlässige Quelle ist vgl. dazu Nr. 5523)