2024-08-14 12:49
Wie schon von vielen Jurist*innen geahnt: das Bundesverwaltungsgericht hat das Compact-Verbot vorläufig aufgehoben. Interessanterweise steht in der Mitteilung des Gerichts, dass gegen die Anwendbarkeit des Vereinsrechts keine Bedenken bestünden, es gehe viel mehr um die Feststellung, dass Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sei. Nun ist das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Bis dahin darf Compact weiter publiziert werden.
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